Abgabebedingungen

Ich führe eine seriöse und vertrauenswürdige Zucht, die mit viel Aufwand verbunden ist. Das soll auch weiterhin so bleiben und somit muss ich bestimmte Ansprüche an die zukünftigen Besitzer erstellen.

  • Meine Tiere verlassen mit frühestens 12 Wochen ihr Zuhause. Damit erlernen sie bei der Mutter noch das richtige Sozialverhalten.
  • Ich bestimme, ob die Jungen zur Zucht geeignet sind. Wer mit einem Jungtier züchtet, welches ich nicht zur Zucht freigegeben hab, sollte keine Hilfe von mir erwarten, wenn irgendetwas schief geht.
  • Der Käufer muss mindestens 18 Jahre alt sein, ansonsten müssen die Eltern beim Kauf dabei sein und ihre Unterschrift auf dem Vertrag leisten.
  • Ich verlange für eine Liebhabermaus eine Schutzgebühr von 10 Euro und für eine Zuchtmaus 15 Euro. Das hängt damit zusammen, dass ein Zuchttier erst mit frühestens 16 Wochen, wenn nicht sogar erst mit 20 Wochen ihr Zuhause verlässt, damit ich sie in Ruhe beobachten kann. Diese Zeit muss das Tier natürlich mit Futter und Pflege versorgt werden, was den Preisunterschied ausmacht.
  • Bei der Abgabe muss ein Abgabevertrag ausgefüllt werden mit den vollständigen Daten des neuen Besitzers. Damit sichere ich mich persönlich ab.
Stand April 2011